Valet-Parking am Flughafen Stuttgart
- 31 Jahre Erfahrung, über 150.000 Kunden, dtsch. Familienunternehmen -

 Günstig und sicher Parken am Flughafen Stuttgart Valet Parking = Fahrzeugübergabe am FlughafenAGB's von Park-to-fly-Service

 

 

Als Vertragsbestandteil gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand Juli 2013) von Park-to-fly-Service
 
1. Preis und Bezahlung 
Die Parkgebühren beziehen sich auf 1 Fahrzeug und auf den dafür vorgesehenen Stellplatz. Die Parkgebühren ergeben sich aus einer gesonderten dem Kunden bei Auftragsvergabe zur Verfügung gestellten Preisberechnungsmodul. Im Parkpreis ist ein Servicegebühr für die Fahrzeugübergabe am Terminal von je 25 Euro am Anreisetag und Rückreisetag beinhaltet.
Der Anreisetag und der Rückreisetag werden jeweils als 1 Parktag berechnet. Der Parkpreis ist sofort nach der Fahrzeugübergabe am Anreisetag in bar zu bezahlen. Wird der Parkpreis nicht in bar entrichtet, so vereinbaren die Vertragsparteien ein Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung.
Die vertraglich Servicegebühren fallen auch an wenn der Mieter ohne Beachtung der Anreisehinweise den ihm vertraglich zustehenden Stellplatz nicht nutzt. Bei Nichterscheinen wird eine pauschale Stornogebühr bzw. Bearbeitungsgebühr von 50 Euro dem Kunden berechnet.

 
2. Benutzungsbestimmungen 
Der Mieter hat sich an die Allgemeinen Verkehrsregeln im Rahmen der Bewegung des Fahrzeugs in der Tiefgarage bzw. Aussenstellplatz zu halten. Das Einstellen von defekten Fahrzeugen, Lagerung von Treibstoffen oder anderen feuergefährlichen Gegenständen ist strengstens untersagt. Eine Reparatur bzw. eine Wagenpflege ist nicht gestattet. Auf dem gesamten Gelände besteht absolutes Rauchverbot.
Der Mieter ist verpflichtet sein Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrsüblich zu sichern. Die Fahrzeuge sind auf den vorgesehenen Flächen von park-to-fly-service zu parken. Parkt der Kunde auf andere Stellplätze, welche nicht zu park-to-fly-service gehören, kann das Fahrzeug auf Kosten des Kunden abgeschleppt werden. 
 
3. Einstelldauer 
Die Einstelldauer beträgt max. 4 Wochen. Ausnahmsweise kann diese Einstelldauer durch Sondervereinbarung mit park-to-fly-service schriftlich vor Beginn der Einstellung verlängert werden.
Nach Ablauf der Höchsteinstelldauer ist park-to-fly-service berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters zu entfernen. Für die bis dahin entstandenen Parkgebühren auch über die vereinbarte Zeit hinaus im sinne einer Nutzungsentschädigung hat ebenfalls der Mieter aufzukommen. Pro Zusatztag werden 8 Euro berechnet.
 
4. Haftung im Allgemeinen 
park-to-fly-service haftet für alle Schäden, die von dem Personal der Firma herrühren, die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Verschuldens unabhängig haftet der Kunde für alle Schäden, die in Folge technischer Defekte durch das von ihm oder durch ihn beauftragte Dritte auf dem Betriebsgelände von park-to-fly-service verbrachte Fahrzeug verursacht werden, z.B. Ölverlust oder Explosion. Dies gilt auch dann, wenn derartige Defekte nicht in dem zwischen dem Kunden und park-to-fly-service erstellten Zustandsbericht über das Fahrzeug aufgenommen worden sind oder bislang unbekannt waren.
park-to-fly-service haftet nicht für Schäden durch Witterungseinflüsse, Diebstahl, durch Dritte oder ohne Zutun von park-to-fly-service entfachtes Feuer oder Fremdeinwirkungen Dritter. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die ihn selbst, seine Angehörigen oder Dritte ihm zuzurechnende Personen verursacht werden.
park-to-fly-service haftet nicht für geringfügige Lackschäden, kleine Dellen und Kratzer. Diese Schäden können unter Umständen nicht bei schlechten Lichtverhältnisse und verschmutzen Fahrzeuge eindeutig erkannt und festgestellt werden. Ebenfalls sind Schäden auf der Motorhaube, Fahrzeugdach und Heckklappe sowie an allen Fensterscheiben von der Haftung ausgeschlossen da diese nicht bei einer Überfahrt beschädigt werden können.   
park-to-fly-service haftet nicht für technische und mechanische Defekte oder Schäden am Kundenfahrzeug. Vorhandene Schäden und  Defekte sind park-to-fly-service bei der Fahrzeugübergabe am Anreisetag mitzuteilen. park-to-fly-service behält sich das Recht vor auch eine Annahme zu verweigern.
Der Kunde hat die Obliegenheit, unverzüglich vor dem Verlassen des Stellplatzes bzw. dem Verlassen des Übergabeortes (Terminal) entstandene Schäden park-to-fly-service zu melden. Danach sind keine Ansprüche geltend zu machen. Grundsätzlich besteht bei der Überfahrt keine Verischerungsschutz. Ein versicherungsschutz koann optional dazugenucht werden. Die Höchstersatzleistung im Rahmen der Versicherungssumme für Schäden je Versicherungsfall ist auf max. 10.000 € begrenzt. Es besteht eine Selbstbeteiliguing von 750 Euro pro Schafensfall.
park-to-fly-service haftet nicht für Beschädigung, Zerstörung oder Verlust von im Fahrzeug zurückgelassenen Wertgegenständen. 

 
5. Verspätungsschäden 
park-to-fly-service übernimmt keine Garantie für die eine rechtzeitige Ankunft am Flughafen, wenn der Kunde sich nicht an die Anreisehinweise hält bzw. verspätet am Abflughafen ankommt. Erfolgt bei Verspätung von mehr als 10 Minuten gegenüber der bei der Reservierung angegebenen Ankunftszeit mit dem Pkw keine rechtzeitige Meldung (spätestens 20 Minuten vor der angegebenen Ankunftszeit mit dem Pkw) und einer Überfälligkeit von mehr als 30 Minuten von der angegebenen Ankunftszeit hat der Kunde an park-to-fly-service eine Entschädigung bzw. Aufwandentschädigung von mindesten 25 Euro zu bezahlen. Werden diese Kosten vom Kunden verweigert zu bezahlen hat park-to-fly-service ebenfalls das Recht auf eine Stornierung des Parkplatzen bzw. des Vertrages. Im Extremfall hat sogar park-to-fly-service sofort nach 30 Minuten Verspätung das Recht auf eine sofortige komplette Stornierung des Vertrages.
Macht der Kunde bei seiner Parkplatzreservierung falsche oder unvollständige Angaben, übernimmt
park-to-fly-service keine Gewähr für ordnungsgemäße und fristgerechte Abwicklung.  Für dadurch eintretende Verzögerungen und darüber hinausgehende Schäden des Kunden wird seitens park-to-fly-service keine Haftung übernommen. Der Kunde hat die entstehenden Kosten (z.B. zusätzliche Servicegebühr von 25 Euro) die seitens park-to-fly-service entstehen zu erstatten.
Der Kunde hat mindesten 90 Minuten vor Abflug am Terminal einzutreffen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist hat der Kunde keinen Schadensersatzanspruch auf einen verpassten Flug oder dergleichen. Servicegebühren von 25 Euro) die seitens park-to-fly-service entstehen zu erstatten.
Der Kunde hat Flugänderungen und Flugverschiebungen von mehr als 30 Minuten sofort nach Kenntnisnahme an park-to-fly-service zu melden. Meldet der Kunde dies nicht sind  eine zusätzliche Servicegebühr in Höhe von 25 Euro und pro Zusatztag 10 Euro zu bezahlen.
 
6. Pauschalierter Schadenseratzanspruch 
Kommt es durch falsche oder unvollständige Angaben des Kunden oder durch verspätete Ankunft zu einer vergeblichen Leistung der Firma park-to-fly-service dahingehend, dass Personal- und Parkplatzvorbehaltungen Kosten bei park-to-fly-service auslösen, ist park-to-fly-service unbeschadet der Regelung unter Ziffer 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Nichtwahrnehmung des Parkplatzes durch den Kunden berechtigt, eine pauschale Stornogebühr bzw. Bearbeitungsgebühr von 50 Euro dem Kunden zu berechnen. 
 
7. Rücktritt 
park-to-fly-service räumt dem Kunden ein Rücktrittsrecht der Gestalt ein, dass eine Stornierung kostenfrei ist, wenn sie spätestens bis zu 24 Stunden vor Reiseantritt (angegebene Ankunftszeit mit dem Pkw) erfolgt. Erfolgt die Stornierung später, greift Ziffer 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 
 
8. Sondervereinbarungen 
Sondervereinbarungen und Abweichungen von den vorgenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfordern die Schriftform.  
 
9. Salvatorische Klausel 
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der vorgenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nur deren Unwirksamkeit und nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge. 
 
10. Gerichtsstandvereinbarung
Vereinbarter Gerichtsstand ist Nürtingen.

 

 

 

 

 
park-to-fly-service
Andreas Klinger
Tel. +49 (0)177-3801976
kontakt@park-to-fly-service.de
www.park-to-fly-service.de

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